Nichtannahmebeschluss: Besteuerung von VBL-Umlagen als Arbeitslohn nicht entschieden
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 1. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 3056/09
- Datum
- 27.07.2010
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20100727.2bvr305609
Abstrakte Rechtssätze
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung entscheidet nicht über die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Regelung und enthält keinen für die Rechtsprechung verbindlichen Leitsatz.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde lässt die Entscheidung der Vorinstanz materiell unberührt; eine verfassungsrechtliche Klärung der gerügten Frage erfolgt dadurch nicht.
Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, bleibt die vom Beschwerdeführer gerügte Rechtsfrage (z. B. der Besteuerungszeitpunkt von Arbeitgeberumlager an Versorgungseinrichtungen) offen und kann nicht als vom BVerfG geklärt gelten.
Ein Nichtannahmebeschluss des BVerfG erfordert keine inhaltliche Begründung und ist nicht gleichbedeutend mit einer inhaltlichen Bestätigung oder Ablehnung der Vorentscheidung.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 7. Mai 2009, Az: VI R 8/07, Urteil