Nichtannahmebeschluss des BVerfG zu § 3 Nr. 3 EStG bei privatvertraglichen Ablösungszahlungen
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 1. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 2346/12
- Datum
- 21.05.2015
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150521.2bvr234612
Abstrakte Rechtssätze
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung stellt keine inhaltliche Prüfung der behaupteten Grundrechtsverletzung dar und enthält keine bindende Rechtsauslegung.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde lässt die fachgerichtliche Rechtsanwendung zu einer streitigen materiellen Norm (hier: § 3 Nr. 3 EStG) unberührt; die materielle Klärung verbleibt bei den Fachgerichten.
Das Bundesverfassungsgericht kann Verfassungsbeschwerden mangels Entscheidungserheblichkeit oder Unzulässigkeit ohne Begründung nicht zur Entscheidung annehmen; dadurch wird die zugrundeliegende Rechtsfrage nicht entschieden.
Bei Zweifeln an der Anwendbarkeit einer Steuerbefreiung auf privatvertragliche Ablösungszahlungen obliegt die vorrangige Klärung dem Steuerrecht und den hierfür zuständigen Finanzgerichten; verfassungsrechtliche Rügen sind subsidiär zu prüfen.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 14. August 2012, Az: IX B 45/12, Beschluss
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 7. Februar 2012, Az: 3 K 1475/07, Urteil