Nichtannahmebeschluss (2 BvR 1717/10) – NATO-Truppenstatut und Einkommensteuerpflicht bei inländischem Wohnsitz
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1717/10
- Datum
- 13.04.2012
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120413.2bvr171710
Abstrakte Rechtssätze
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung stellt keine inhaltliche Entscheidung dar und begründet keine verallgemeinerbaren Leitsätze.
Wird eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, bleibt die materielle Rechtslage, wie sie sich aus den Entscheidungen der Vorinstanzen ergibt, unberührt.
Eine Nichtannahme entschiedener Verfassungsfragen klärt die zugrundeliegende materiell-rechtliche Frage (z.B. die Anwendung völkerrechtlicher Statusabkommen auf Steuerpflicht) nicht.
Die Prüfung völkerrechtlicher Regelungen im Kontext nationalen Steuerrechts obliegt primär den Fachgerichten; das BVerfG greift nur bei konkret verfassungsrechtlich relevanten Fragen ein.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 26. Mai 2010, Az: VIII B 272/09, Beschluss
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. Oktober 2009, Az: 7 K 98/06, Urteil