Nichtannahmebeschluss des BVerfG zur Steuerbarkeit eines 'Big Brother'-Preisgeldes
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 1. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1503/12
- Datum
- 24.04.2015
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150424.2bvr150312
Abstrakte Rechtssätze
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ohne Begründung stellt keine materielle Rechtsentscheidung dar und begründet keinen rechtsgestaltenden Leitsatz.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde beendet das Verfahren, ohne dass das Bundesverfassungsgericht die zugrundeliegenden materiellen Rechtsfragen in der Sache prüft.
Bleibt eine Verfassungsbeschwerde unangenommen, so sind die Feststellungen und Rechtsfolgen der Vorinstanzen für das konkrete Rechtsverhältnis weiterhin maßgeblich.
Ein Nichtannahmebeschluss ohne Begründung begründet für die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Bindungswirkung hinsichtlich der geprüften Rechtsfrage.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 24. April 2012, Az: IX R 6/10, Urteil
vorgehend FG Köln, 29. Oktober 2009, Az: 15 K 2917/06, Urteil