Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss des BVerfG zu Umwandlungssteuerrecht und Vertrauensschutz

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat 1. Kammer
Aktenzeichen
2 BvR 116/13
Datum
19.08.2014
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Der Beschwerdeführer wandte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen in einem umwandlungssteuerrechtlichen Verfahren und rügte Verletzung des Vertrauensschutzes. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde im Kammer-Nichtannahmebeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit blieb eine materielle Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen aus; zuvor entschieden BFH und Finanzgericht Berlin‑Brandenburg.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch den Senat stellt keine Entscheidung über die materielle Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Maßnahmen dar.

2

Ein Kammer-Nichtannahmebeschluss kann ohne Begründung ergehen; in diesem Fall werden keine verfassungsrechtlichen Grundsätze zur Sache festgestellt.

3

Die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde setzt voraus, dass die Sache grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat oder zur Fortbildung des Rechts klärungsbedürftig ist; fehlt dies, erfolgt keine Annahme zur Entscheidung.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 12 Abs 2 UmwStG vom 29.10.1997§ 27 Abs 3 UmwStG vom 19.12.1997

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 25. September 2012, Az: I B 189/11, Beschluss

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. Oktober 2011, Az: 12 K 122248/09, Urteil

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