Nichtannahmebeschluss des BVerfG zur Verfassungsbeschwerde: pauschaler Kilometersatz
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 2 BvR 1008/11
- Datum
- 20.08.2013
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Nichtannahmebeschluss ohne schriftliche Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.
Ein Nichtannahmebeschluss des BVerfG stellt keine inhaltliche Entscheidung über die verfassungsrechtliche Bewertung einer steuerrechtlichen Regelung dar.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde enthebt die fachgerichtlichen Entscheidungen (z. B. BFH, Finanzgerichte) nicht von ihrer Bindungswirkung in der Sache.
Das Verfahren der Nichtannahme dient der Prüfung, ob eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Klärung erforderlich ist; wird dies verneint, bleibt die materielle Rechtslage von den Fachgerichten bestimmt.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 15. März 2011, Az: VI B 145/10, Beschluss
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 22. Oktober 2010, Az: 10 K 1768/10, Urteil