Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 6/23
- Datum
- 30.10.2023
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20231030.2bvc000623
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die im Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe den Erfolg der Beschwerde versagen.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht bei Verwerfung auf eine ausführliche mündliche oder schriftliche Begründung verzichten.
Ein Verweis der Kammer auf das Berichterstatterschreiben genügt als Begründung, soweit dieses die entscheidungserheblichen Erwägungen enthält und der Beschwerde dadurch der Erfolg versagt wird.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 20. Juli 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.