Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 6/20
- Datum
- 13.12.2023
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20231213.2bvc000620
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen und auf die im Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe verweisen.
§ 24 Satz 2 BVerfGG ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, bei Verweis auf das Berichterstatterschreiben von einer weitergehenden schriftlichen Begründung abzusehen.
Die a-limine-Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ist zulässig, wenn aus den zusammengefassten Darlegungen des Berichterstatters der mangelnde Erfolg der Beschwerde ersichtlich ist.
Der Verweis des Gerichts auf das Berichterstatterschreiben genügt als Entscheidungsgrundlage, soweit das Gericht insoweit gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG auf zusätzliche Ausführungen verzichtet.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. November 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.