Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstatterschreiben

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 6/20
Datum
13.12.2023
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20231213.2bvc000620
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Wahlprüfungsbeschwerde und stellt fest, dass dem Beschwerdeführer aus den im Berichterstatterschreiben vom 8.11.2023 genannten Gründen der Erfolg versagt ist. Das Gericht verweist auf dieses Schreiben als Entscheidungsgrundlage. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG sieht es von einer weitergehenden Begründung ab.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen und auf die im Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe verweisen.

2

§ 24 Satz 2 BVerfGG ermöglicht dem Bundesverfassungsgericht, bei Verweis auf das Berichterstatterschreiben von einer weitergehenden schriftlichen Begründung abzusehen.

3

Die a-limine-Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ist zulässig, wenn aus den zusammengefassten Darlegungen des Berichterstatters der mangelnde Erfolg der Beschwerde ersichtlich ist.

4

Der Verweis des Gerichts auf das Berichterstatterschreiben genügt als Entscheidungsgrundlage, soweit das Gericht insoweit gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG auf zusätzliche Ausführungen verzichtet.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 8. November 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstatterschreiben — Themis