Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde; Verzicht auf weitere Begründung (§ 24 S.2 BVerfGG)
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 53/14
- Datum
- 18.04.2016
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2016:cs20160418.2bvc005314
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die im Bericht des Berichterstatters dargelegten Gründe den Beschwerdeantrag als erfolglos erscheinen lassen.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG ist das Gericht berechtigt, von einer weitergehenden schriftlichen Begründung der Entscheidung abzusehen.
Die a-limine-Verwerfung führt zur endgültigen Abweisung der Beschwerde ohne ergänzende Darlegung einzelner Entscheidungsgründe.
Die Bezugnahme auf die Ausführungen des Berichterstatters genügt zur Tragfähigkeit der Entscheidung, sofern diese die maßgeblichen Erwägungen enthält.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den im Schreiben des Berichterstatters vom 23. Februar 2016 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.