Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstattergründe

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 43/19
Datum
26.03.2021
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210326.2bvc004319
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht verwirft die eingereichte Wahlprüfungsbeschwerde. Dem Beschwerdeführer wird der Erfolg mit Bezug auf die in dem Schreiben des Berichterstatters vom 31. Januar 2021 dargelegten Gründe versagt. Das Gericht verweist auf diese Ausführungen und nimmt gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren Begründung Abstand. Es handelt sich um eine a-limine-Abweisung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die im Bericht des Berichterstatters dargelegten Gründe die Aussichtslosigkeit der Beschwerde belegen.

2

Bei Beschlussverfahren erlaubt § 24 Satz 2 BVerfGG, von einer weitergehenden schriftlichen Entscheidungsbegründung abzusehen und auf die Darlegungen des Berichterstatters zu verweisen.

3

Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, wenn die im Berichterstattervortrag enthaltenen rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen eine materielle Durchsetzbarkeit der Beschwerde ausschließen.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 31. Januar 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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