Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstattergründe
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 43/19
- Datum
- 26.03.2021
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210326.2bvc004319
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die im Bericht des Berichterstatters dargelegten Gründe die Aussichtslosigkeit der Beschwerde belegen.
Bei Beschlussverfahren erlaubt § 24 Satz 2 BVerfGG, von einer weitergehenden schriftlichen Entscheidungsbegründung abzusehen und auf die Darlegungen des Berichterstatters zu verweisen.
Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, wenn die im Berichterstattervortrag enthaltenen rechtlichen und tatsächlichen Feststellungen eine materielle Durchsetzbarkeit der Beschwerde ausschließen.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 31. Januar 2021 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.