Wahlprüfungsbeschwerde verworfen – Verweis auf Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 39/19
- Datum
- 23.10.2019
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20191023.2bvc003919
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die im Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe den Erfolg der Beschwerde versagen.
Bei Anwendung des § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Gericht auf eine weitergehende schriftliche Begründung verzichten und die Entscheidung mit Verweis auf das Berichterstatterschreiben erlassen.
Das Schreiben des Berichterstatters kann als hinreichende Grundlage für eine summarische (a-limine) Ablehnung einer Wahlprüfungsbeschwerde dienen, soweit es die maßgeblichen Mängel darlegt.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 16. September 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.