Treffer
BVerfG Beschluss

Wahlprüfungsbeschwerde verworfen – Verweis auf Berichterstatterschreiben

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 39/19
Datum
23.10.2019
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20191023.2bvc003919
Quelle
Der Beschwerdeführer richtete eine Wahlprüfungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht hat die Beschwerde im Tenor verworfen. Der Verwerfung liegen die in dem Schreiben des Berichterstatters vom 16.09.2019 genannten Gründe zugrunde. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG sieht das Gericht von einer weitergehenden Begründung ab.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die im Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe den Erfolg der Beschwerde versagen.

2

Bei Anwendung des § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Gericht auf eine weitergehende schriftliche Begründung verzichten und die Entscheidung mit Verweis auf das Berichterstatterschreiben erlassen.

3

Das Schreiben des Berichterstatters kann als hinreichende Grundlage für eine summarische (a-limine) Ablehnung einer Wahlprüfungsbeschwerde dienen, soweit es die maßgeblichen Mängel darlegt.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 16. September 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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