Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung zweier Wahlprüfungsbeschwerden nach Berichterstatterschrift

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 29/19, 2 BvC 36/19
Datum
13.08.2019
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20190813.2bvc002919
Quelle
Zwei Wahlprüfungsbeschwerden wurden dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt und zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Das Gericht verweist auf das Schreiben des Berichterstatters vom 26. Juni 2019 und erklärt, den Beschwerden aus den dort genannten Gründen den Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird auf eine weitere Begründung verzichtet.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann mehrere Wahlprüfungsbeschwerden zur gemeinsamen Entscheidung verbinden.

2

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die in einem Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe ihren Erfolg versagen.

3

Nach § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht von einer weiteren schriftlichen Begründung absehen und die Entscheidung auf die Ausführungen des Berichterstatters stützen.

4

Eine summarische (a-limine) Verwerfung ist zulässig, wenn die Darstellung des Berichterstatters die Erfolgslosigkeit der Beschwerde hinreichend begründet.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.

Gründe

1

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 26. Juni 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Verwerfung zweier Wahlprüfungsbeschwerden nach Berichterstatterschrift — Themis