BVerfG Beschluss
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 25/25
- Datum
- 23.03.2026
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260323.2bvc002525
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvC 25/25) hat eine Wahlprüfungsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die Entscheidung stützt sich auf das Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Januar 2026. Nach § 24 Satz 2 BVerfGG hat der Senat von einer weiteren Ausführung der Gründe abgesehen. Die im Berichterstatterschreiben dargelegten Erwägungen begründen die Zurückweisung.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde als unbegründet verwerfen.
2
Das Gericht kann seine Entscheidung mit Bezug auf die schriftlichen Ausführungen der Berichterstatterin treffen.
3
Nach § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht von einer weitergehenden Begründung absehen und auf ein Berichterstatterschreiben verweisen.
Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
Gründe
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Januar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.