Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde mit Verweis auf Berichterstatterschreiben

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 25/25
Datum
23.03.2026
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2026:cs20260323.2bvc002525
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht (2 BvC 25/25) hat eine Wahlprüfungsbeschwerde als unbegründet verworfen. Die Entscheidung stützt sich auf das Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Januar 2026. Nach § 24 Satz 2 BVerfGG hat der Senat von einer weiteren Ausführung der Gründe abgesehen. Die im Berichterstatterschreiben dargelegten Erwägungen begründen die Zurückweisung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde als unbegründet verwerfen.

2

Das Gericht kann seine Entscheidung mit Bezug auf die schriftlichen Ausführungen der Berichterstatterin treffen.

3

Nach § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht von einer weitergehenden Begründung absehen und auf ein Berichterstatterschreiben verweisen.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 29. Januar 2026 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

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