Verwerfung mehrerer Wahlprüfungsbeschwerden nach Berichterstattersschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 22/18, 2 BvC 23/18, 2 BvC 24/18, 2 BvC 25/18
- Datum
- 21.11.2018
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2018:cs20181121.2bvc002218
Abstrakte Rechtssätze
Mehrere Wahlprüfungsbeschwerden können zur gemeinsamen Entscheidung verbunden werden, wenn dies der effizienten Verfahrensführung dient.
Das Bundesverfassungsgericht kann Wahlprüfungsbeschwerden verwerfen, wenn aus dem Berichterstatterschreiben hervorgeht, dass die Beschwerden keinen Erfolg haben.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Gericht von einer ausführlichen Begründung absehen, wenn die Entscheidungsgründe hinreichend aus dem Berichterstatterschreiben ersichtlich sind.
Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, soweit die vorgelegten Unterlagen und die Bewertung des Berichterstatters offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg begründen.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen.
Gründe
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2018 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.