Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde nach Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 18/18
- Datum
- 17.09.2019
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2019:cs20190917.2bvc001818
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Wahlprüfungsbeschwerde verwerfen, wenn die in dem Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe den Erfolg der Beschwerde offensichtlich ausschließen.
Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG kann das Gericht auf eine ausführliche schriftliche Begründung verzichten und die Entscheidung mit Verweis auf das Berichterstatterschreiben treffen.
Eine a-limine-Abweisung ist zulässig, sofern die dienstliche Stellungnahme des Berichterstatters die entscheidungserheblichen Gesichtspunkte hinreichend darlegt und keine weitere Erörterung erfordert.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 5. Juli 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.