Verwerfung zweier Wahlprüfungsbeschwerden mit Verweis auf Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 14/23, 2 BvC 39/23
- Datum
- 28.11.2023
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20231128.2bvc001423
Abstrakte Rechtssätze
Das Bundesverfassungsgericht kann mehrere anhängige Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbinden, wenn dies einer effizienten und einheitlichen Rechtsbehandlung dient.
Eine Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen, wenn aus den in einem Berichterstatterschreiben dargelegten Gründen ihr Erfolg versagt ist.
Das Bundesverfassungsgericht kann gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren schriftlichen Begründung absehen und auf ein Berichterstatterschreiben verweisen.
Die Verweisung auf ein Berichterstatterschreiben ersetzt die ausführliche Urteilsbegründung, sofern die dort enthaltenen Erwägungen die ablehnende Entscheidung tragen.
Tenor
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.
Gründe
Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.