Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung zweier Wahlprüfungsbeschwerden mit Verweis auf Berichterstatterschreiben

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 14/23, 2 BvC 39/23
Datum
28.11.2023
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:cs20231128.2bvc001423
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Wahlprüfungsbeschwerden (2 BvC 14/23, 2 BvC 39/23) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und verworfen. Den Beschwerden wird aus den in dem Berichterstatterschreiben vom 12.10.2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Das Gericht hat gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren schriftlichen Begründung abgesehen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann mehrere anhängige Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung verbinden, wenn dies einer effizienten und einheitlichen Rechtsbehandlung dient.

2

Eine Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen, wenn aus den in einem Berichterstatterschreiben dargelegten Gründen ihr Erfolg versagt ist.

3

Das Bundesverfassungsgericht kann gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weiteren schriftlichen Begründung absehen und auf ein Berichterstatterschreiben verweisen.

4

Die Verweisung auf ein Berichterstatterschreiben ersetzt die ausführliche Urteilsbegründung, sofern die dort enthaltenen Erwägungen die ablehnende Entscheidung tragen.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Wahlprüfungsbeschwerden werden verworfen.

Gründe

1

Den Wahlprüfungsbeschwerden bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 12. Oktober 2023 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Verwerfung zweier Wahlprüfungsbeschwerden mit Verweis auf Berichterstatterschreiben — Themis