Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde unter Berufung auf Berichterstatterschreiben
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 2. Senat
- Aktenzeichen
- 2 BvC 13/22
- Datum
- 13.03.2024
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240313.2bvc001322
Abstrakte Rechtssätze
Eine Wahlprüfungsbeschwerde kann verworfen werden, wenn die in dem Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe die Beschwerde als erfolglos erscheinen lassen.
Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung auf die Ausführungen der/ des Berichterstatterin stützen und gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weitergehenden Begründung absehen.
Die a-limine-Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ist zulässig, sofern die vorgelegten Ausführungen des Berichterstatters/der Berichterstatterin die Entscheidung tragen und keine weitergehende Erörterung erforderlich macht.
Tenor
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 7. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.