Treffer
BVerfG Beschluss

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde unter Berufung auf Berichterstatterschreiben

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
2 BvC 13/22
Datum
13.03.2024
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2024:cs20240313.2bvc001322
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Wahlprüfungsbeschwerde. Die Entscheidung stützt sich auf das Schreiben der Berichterstatterin vom 7. Februar 2024, aus dem sich ergibt, dass der Beschwerde der Erfolg versagt bleibt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG unterbleibt eine weitergehende Begründung. Es handelt sich um eine a-limine-Abweisung der Beschwerde.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Wahlprüfungsbeschwerde kann verworfen werden, wenn die in dem Berichterstatterschreiben dargelegten Gründe die Beschwerde als erfolglos erscheinen lassen.

2

Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung auf die Ausführungen der/ des Berichterstatterin stützen und gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG von einer weitergehenden Begründung absehen.

3

Die a-limine-Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde ist zulässig, sofern die vorgelegten Ausführungen des Berichterstatters/der Berichterstatterin die Entscheidung tragen und keine weitergehende Erörterung erforderlich macht.

Relevante Normen
§ 24 S 2 BVerfGG§ 48 BVerfGG

Tenor

Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.

Gründe

1

Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben der Berichterstatterin vom 7. Februar 2024 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.

Verwerfung der Wahlprüfungsbeschwerde unter Berufung auf Berichterstatterschreiben — Themis