Treffer
BVerfG Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Gegenstandswertfestsetzung in Verfassungsbeschwerdeverfahren (150.000 €)

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 795/21
Datum
29.09.2023
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2023:rk20230929.1bvr079521
Quelle
Das BVerfG setzt im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Beschwerdeführer auf 150.000 Euro fest. Maßgeblich sind die subjektive und objektive Bedeutung des Verfahrens sowie die durch die anwaltliche Tätigkeit geförderte Verfahrensführung. Die Entscheidung beruht auf der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 79,365).

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei der Festsetzung des Gegenstandswerts in verfassungsgerichtlichen Verfahren sind die subjektive und die objektive Bedeutung des Verfahrens zu berücksichtigen.

2

Die durch die anwaltliche Tätigkeit bewirkte Förderung des Verfahrens ist bei der Bemessung des Gegenstandswerts mitzuberücksichtigen.

3

Das Bundesverfassungsgericht ist befugt, den Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in Verfassungsbeschwerdeverfahren richterlich festzusetzen.

4

Bei der Wertfestsetzung kann sich das Gericht an früherer Rechtsprechung (z. B. BVerfGE 79,365) orientieren, um Maßstäbe zur Bemessung zu geben.

Relevante Normen
§ 90 BVerfGG§ 14 Abs 1 RVG§ 37 Abs 2 S 2 RVG

Vorinstanzen

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 8. April 2021, Az: 6 V 1857/20, Beschluss

vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 17. März 2021, Az: 6 V 1857/20, Beschluss

vorgehend BVerfG, 20. Februar 2023, Az: 1 BvR 795/21, Stattgebender Kammerbeschluss

Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts (…) für die Beschwerdeführer auf 150.000 Euro (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Gegenstandswertfestsetzung in Verfassungsbeschwerdeverfahren (150.000 €) — Themis