Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; PKH abgelehnt wegen Aussichtslosigkeit

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 529/12
Datum
19.04.2012
Rechtsgebiet
Steuerrecht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120419.1bvr052912
Quelle
Der Antragsteller beantragt Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Anwalts; zugleich richtet er eine Verfassungsbeschwerde. Das BVerfG nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an und lehnt die PKH wegen fehlender Erfolgsaussicht ab. Eine Begründung erfolgt nicht (§ 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG). Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat; fehlt diese, ist PKH zu versagen.

2

Ein Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, wenn die zugrunde liegende Rechtsverfolgung aussichtslos erscheint.

3

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde ohne inhaltliche Begründung nicht zur Entscheidung annehmen, wenn die Voraussetzungen für eine Annahme nicht erfüllt sind; von der Begründung kann nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen werden.

4

Die Vermutung des Zugangs eines Verwaltungsakts nach § 122 Abs. 2 AO spielt im finanzgerichtlichen Verfahren eine Rolle für die Beurteilung der Erfolgaussichten und kann für die Frage der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache relevant sein.

Relevante Normen
§ GG§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 122 Abs 2 AO 1977

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 14. Februar 2012, Az: V S 1/12 (PKH), Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; PKH abgelehnt wegen Aussichtslosigkeit — Themis