BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss des BVerfG: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2895/15
- Datum
- 09.06.2016
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160609.1bvr289515
Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde gegen eine vorinstanzliche Entscheidung (BGH). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde in einem Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit wurde über Zulässigkeit und Begründetheit nicht materiell entschieden. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.
2
Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.
3
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ersetzt keine inhaltliche Prüfung von Zulässigkeit oder Begründetheit der Beschwerde und begründet keine Feststellung zur Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung.
4
Bleibt die Verfassungsbeschwerde unberücksichtigt, so bleibt die vorinstanzliche Entscheidung in ihrer Rechtswirkung bestehen.
Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 1 AMRabG
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 30. April 2015, Az: I ZR 127/14, Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.