Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss des BVerfG: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 2895/15
Datum
09.06.2016
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160609.1bvr289515
Quelle
Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde gegen eine vorinstanzliche Entscheidung (BGH). Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde in einem Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Damit wurde über Zulässigkeit und Begründetheit nicht materiell entschieden. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.

2

Ein Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.

3

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ersetzt keine inhaltliche Prüfung von Zulässigkeit oder Begründetheit der Beschwerde und begründet keine Feststellung zur Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung.

4

Bleibt die Verfassungsbeschwerde unberücksichtigt, so bleibt die vorinstanzliche Entscheidung in ihrer Rechtswirkung bestehen.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 1 AMRabG

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 30. April 2015, Az: I ZR 127/14, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Nichtannahmebeschluss des BVerfG: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen — Themis