Nichtannahmebeschluss des BVerfG zu Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 1. Senat 1. Kammer
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2777/11
- Datum
- 16.08.2012
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
Abstrakte Rechtssätze
Ein Nichtannahmebeschluss des BVerfG ohne Begründung schafft keine materiell-rechtliche Bindungswirkung und begründet keine Leitsatzwirkung für die Rechtsprechung.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bedeutet nicht, dass die Vorinstanzentscheidung verfassungsrechtlich geprüft oder für verfassungsgemäß erklärt wurde.
Vor dem BVerfG ist die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich subsidiär; das Gericht nimmt Beschwerden nur an, wenn grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen oder praktische Bedeutung gegeben sind.
Die Auslegung und Anrechnung ausländischer Schenkungssteuer liegt primär in der Zuständigkeit der Finanzgerichte und des BFH; das BVerfG entscheidet nur bei aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Belangen.
Vorinstanzen
vorgehend BFH, 7. September 2011, Az: II R 58/09, Urteil