Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss des BVerfG zu Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 1. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 2777/11
Datum
16.08.2012
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Quelle
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2777/11) gegen das Urteil des BFH (II R 58/09) offenbar nicht zur Entscheidung angenommen; der Beschluss erfolgte ohne Begründung. Streitgegenstand war die Frage der Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer. Das Gericht hat die Annahme als nicht gegeben erachtet, eine inhaltliche Prüfung der Vorentscheidung erfolgte nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Nichtannahmebeschluss des BVerfG ohne Begründung schafft keine materiell-rechtliche Bindungswirkung und begründet keine Leitsatzwirkung für die Rechtsprechung.

2

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde bedeutet nicht, dass die Vorinstanzentscheidung verfassungsrechtlich geprüft oder für verfassungsgemäß erklärt wurde.

3

Vor dem BVerfG ist die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich subsidiär; das Gericht nimmt Beschwerden nur an, wenn grundsätzliche verfassungsrechtliche Fragen oder praktische Bedeutung gegeben sind.

4

Die Auslegung und Anrechnung ausländischer Schenkungssteuer liegt primär in der Zuständigkeit der Finanzgerichte und des BFH; das BVerfG entscheidet nur bei aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Belangen.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 21 ErbStG 1997

Vorinstanzen

vorgehend BFH, 7. September 2011, Az: II R 58/09, Urteil

Nichtannahmebeschluss des BVerfG zu Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer — Themis