Verfassungsbeschwerde gegen Fahrerlaubnisentziehung bei Mischkonsum nicht angenommen
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 1 BvR 234/14
- Datum
- 03.07.2014
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
Abstrakte Rechtssätze
Die Kammer des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde durch Beschluss ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch Kammerbeschluss enthält keine materiellen Feststellungen zur Rechtmäßigkeit der vorinstanzlichen Entscheidungen.
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ändert nicht die Wirksamkeit oder Rechtskraft der vorangegangenen verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
Fahrerlaubnisentziehungen wegen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis können Gegenstand verwaltungsrechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen sein und bleiben subsidiär der verfassungsgerichtlichen Kontrolle.
Vorinstanzen
vorgehend BVerwG, 14. November 2013, Az: 3 C 32/12, Urteil
vorgehend VG Regensburg, 17. Dezember 2010, Az: RO 8 K 10.476, Urteil