Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Verfassungsbeschwerde gegen Fahrerlaubnisentziehung bei Mischkonsum nicht angenommen

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 234/14
Datum
03.07.2014
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
Quelle
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis infolge gemeinsamen Konsums von Alkohol und Cannabis wurde vom Bundesverfassungsgericht durch Kammerbeschluss ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Die Vorinstanzen (VG Regensburg, BVerwG) hatten bereits über die Fahrerlaubnisentscheidung entschieden. Der Beschluss enthält keine materiellen Feststellungen zur Rechtmäßigkeit der vorinstanzlichen Entscheidungen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Kammer des Bundesverfassungsgerichts kann eine Verfassungsbeschwerde durch Beschluss ohne nähere Begründung nicht zur Entscheidung annehmen.

2

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch Kammerbeschluss enthält keine materiellen Feststellungen zur Rechtmäßigkeit der vorinstanzlichen Entscheidungen.

3

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ändert nicht die Wirksamkeit oder Rechtskraft der vorangegangenen verwaltungs- und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.

4

Fahrerlaubnisentziehungen wegen Mischkonsums von Alkohol und Cannabis können Gegenstand verwaltungsrechtlicher und verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen sein und bleiben subsidiär der verfassungsgerichtlichen Kontrolle.

Relevante Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG§ 11 FeV 2010§ 3 Abs 1 S 1 StVG

Vorinstanzen

vorgehend BVerwG, 14. November 2013, Az: 3 C 32/12, Urteil

vorgehend VG Regensburg, 17. Dezember 2010, Az: RO 8 K 10.476, Urteil

Verfassungsbeschwerde gegen Fahrerlaubnisentziehung bei Mischkonsum nicht angenommen — Themis