BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2072/15)
- Gericht
- BVerfG
- Spruchkörper
- 1. Senat 2. Kammer
- Aktenzeichen
- 1 BvR 2072/15
- Datum
- 10.09.2015
- Rechtsgebiet
- Öffentliches Recht
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150910.1bvr207215
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 2072/15) mit Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne Begründung erlassen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Vorinstanzen waren LG Hannover, OLG Celle und der BGH.
Abstrakte Rechtssätze
1
Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Beschluss nicht zur Entscheidung annehmen.
2
Eine Nichtannahmeentscheidung kann als Kammerbeschluss ohne Begründung ergehen.
3
Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ist unanfechtbar.
4
Ein Nichtannahmebeschluss ohne Begründung enthält im Tenor keine inhaltliche Begründung der Nichtannahme.
Vorinstanzen
vorgehend BGH, 13. August 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss
vorgehend BGH, 16. Juli 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss
vorgehend OLG Celle, 14. August 2014, Az: 11 U 274/13, Beschluss
vorgehend LG Hannover, 23. Oktober 2013, Az: 7 O 26/13, Urteil
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.