Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2072/15)

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 2072/15
Datum
10.09.2015
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150910.1bvr207215
Quelle
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 2072/15) mit Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss wurde ohne Begründung erlassen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Vorinstanzen waren LG Hannover, OLG Celle und der BGH.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Beschluss nicht zur Entscheidung annehmen.

2

Eine Nichtannahmeentscheidung kann als Kammerbeschluss ohne Begründung ergehen.

3

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht ist unanfechtbar.

4

Ein Nichtannahmebeschluss ohne Begründung enthält im Tenor keine inhaltliche Begründung der Nichtannahme.

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 13. August 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss

vorgehend BGH, 16. Juli 2015, Az: III ZR 302/14, Beschluss

vorgehend OLG Celle, 14. August 2014, Az: 11 U 274/13, Beschluss

vorgehend LG Hannover, 23. Oktober 2013, Az: 7 O 26/13, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2072/15) — Themis