Treffer
BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2060/15) – Kammerbeschluss ohne Begründung

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 2. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 2060/15
Datum
10.09.2015
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150910.1bvr206015
Quelle
Die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2060/15) wurde vom Bundesverfassungsgericht durch einen Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung angenommen. Der Beschluss erging ohne ausführliche Begründung. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Als Nichtannahmebeschluss stellt sie keine inhaltliche Prüfung der vorgetragenen verfassungsrechtlichen Rügen dar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verfassungsbeschwerde durch Kammerbeschluss nicht zur Entscheidung annehmen.

2

Ein Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde kann ohne gesonderte, ausführliche Begründung ergehen, wenn die Voraussetzungen für eine Entscheidung nicht gegeben sind.

3

Die Entscheidung über die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ist unanfechtbar.

4

Die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde stellt keine materielle Entscheidung über die vorgebrachten verfassungsrechtlichen Fragen dar und ersetzt keine Sachprüfung.

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 16. Juli 2015, Az: III ZR 248/14, Beschluss

vorgehend OLG Celle, 26. Juni 2014, Az: 11 U 298/13, Beschluss

vorgehend LG Hannover, 6. November 2013, Az: 11 O 31/13, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde (1 BvR 2060/15) – Kammerbeschluss ohne Begründung — Themis