Treffer
BVerfG Nichtannahmebeschluss

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen Verweis auf Parallelentscheidungen

Gericht
BVerfG
Spruchkörper
1. Senat 3. Kammer
Aktenzeichen
1 BvR 1643/19
Datum
05.11.2020
Rechtsgebiet
Öffentliches Recht
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2020:rk20201105.1bvr164319
Quelle
Die Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1643/19) wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Kammer verweist auf Erwägungen in früheren, gleichgelagerten Beschlüssen (1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18), die dem Erfolg der Beschwerde entgegenstehen. Eine weitergehende Begründung unterbleibt gemäß § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, wenn die Erfolgsaussichten durch die Erwägungen gleichgelagerter vorheriger Entscheidungen bereits entfallen.

2

Das Bundesverfassungsgericht kann in Nichtannahmebeschlüssen auf frühere Kammererwägungen verweisen, wenn diese die Entscheidung über die Zulassung oder Begründetheit tragen.

3

Nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG kann das Gericht von einer weitergehenden Begründung des Nichtannahmebeschlusses absehen.

4

Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Berlin, 20. Juni 2019, Az: 64 Ca 81274/16, Kostenfestsetzungsbeschluss

vorgehend BAG, 3. Juni 2019, Az: 10 AZN 135/19, Beschluss

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 21. November 2018, Az: 23 Sa 1091/18, Urteil

vorgehend ArbG Berlin, 25. Januar 2018, Az: 64 Ca 81274/16, Urteil

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.

2

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen Verweis auf Parallelentscheidungen — Themis