BSG Urteil
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Amt für Ausbildungsförderung - Jobcenter - Ausbildungsförderungsleistungen nach dem BAföG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vergleichbarkeit der Leistungen - Nachrang
- Gericht
- BSG
- Spruchkörper
- 7. Senat
- Aktenzeichen
- B 7 AS 11/24 R
- Datum
- 05.03.2026
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
Das BSG-Urteil betrifft einen sozialrechtlichen Erstattungsanspruch zwischen einem Amt für Ausbildungsförderung und einem Jobcenter. Streitgegenstand sind Ausbildungsförderungsleistungen nach dem BAföG sowie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Mittelpunkt steht die Vergleichbarkeit beider Leistungen und deren Nachrangverhältnis. Der bereitgestellte Text enthält jedoch weder Tenor noch Entscheidungsgründe, sodass die konkrete Entscheidung und ihre tragenden Erwägungen nicht feststellbar sind.
Abstrakte Rechtssätze
1
Die Vergleichbarkeit von Ausbildungsförderungsleistungen nach dem BAföG mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist für sozialrechtliche Erstattungsansprüche zwischen Leistungsträgern von Bedeutung.
2
Ein sozialrechtlicher Erstattungsanspruch kann davon abhängen, ob die Leistungen verschiedener Träger für denselben Bedarf erbracht wurden.
3
Das Nachrangverhältnis zwischen Ausbildungsförderung und Grundsicherung für Arbeitsuchende kann für die Zuordnung der endgültigen Leistungspflicht maßgeblich sein.
Relevante Normen
Vorinstanzen
vorgehend SG Berlin, 12. August 2020, Az: S 174 AS 11746/19, Gerichtsbescheid
vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 17. Januar 2024, Az: L 3 AS 320/21, Urteil