Krankenversicherung - Familienversicherung - Rückkehr von privat versichertem Altersrentner in die gesetzliche Krankenversicherung - vorübergehende Wahl einer Teilrente (hier: vier Monate) - vorausschauende Betrachtung der Einkommensverhältnisse - regelmäßiges Einkommen - Prognosezeitraum
- Gericht
- BSG
- Spruchkörper
- 6a. Senat
- Aktenzeichen
- B 6a/12 KR 14/24 R
- Datum
- 22.01.2026
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
Abstrakte Rechtssätze
Die Prüfung der Voraussetzungen einer Familienversicherung richtet sich hinsichtlich des regelmäßigen Gesamteinkommens nach einer vorausschauenden Betrachtung der Einkommensverhältnisse.
Für die Prognose des regelmäßigen Einkommens ist ein sachgerechter Prognosezeitraum zugrunde zu legen.
Eine vorübergehende Wahl einer Teilrente kann für die Beurteilung des regelmäßigen Einkommens in der Familienversicherung rechtlich erheblich sein.
Die Rückkehr eines zuvor privat krankenversicherten Altersrentners in die gesetzliche Krankenversicherung kann von der einkommensbezogenen Prognose im Rahmen der Familienversicherung abhängen.
Vorinstanzen
vorgehend SG Mainz, 7. Februar 2024, Az: S 7 KR 41/22, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 24. Oktober 2024, Az: L 5 KR 45/24, Urteil