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BSG Urteil

Krankenversicherung - Familienversicherung - Rückkehr von privat versichertem Altersrentner in die gesetzliche Krankenversicherung - vorübergehende Wahl einer Teilrente (hier: vier Monate) - vorausschauende Betrachtung der Einkommensverhältnisse - regelmäßiges Einkommen - Prognosezeitraum

Gericht
BSG
Spruchkörper
6a. Senat
Aktenzeichen
B 6a/12 KR 14/24 R
Datum
22.01.2026
Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Das BSG befasst sich mit der Rückkehr eines zuvor privat krankenversicherten Altersrentners in die gesetzliche Krankenversicherung über die Familienversicherung. Streitpunkt ist die Bedeutung einer nur vier Monate gewählten Teilrente für die Einkommensprognose und die Beurteilung des regelmäßigen Einkommens. Maßgeblich ist dabei eine vorausschauende Betrachtung der Einkommensverhältnisse im einschlägigen Prognosezeitraum. Der vorliegende Text enthält keine Entscheidungsgründe und keinen Tenor, sodass der konkrete Verfahrensausgang nicht feststellbar ist.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Prüfung der Voraussetzungen einer Familienversicherung richtet sich hinsichtlich des regelmäßigen Gesamteinkommens nach einer vorausschauenden Betrachtung der Einkommensverhältnisse.

2

Für die Prognose des regelmäßigen Einkommens ist ein sachgerechter Prognosezeitraum zugrunde zu legen.

3

Eine vorübergehende Wahl einer Teilrente kann für die Beurteilung des regelmäßigen Einkommens in der Familienversicherung rechtlich erheblich sein.

4

Die Rückkehr eines zuvor privat krankenversicherten Altersrentners in die gesetzliche Krankenversicherung kann von der einkommensbezogenen Prognose im Rahmen der Familienversicherung abhängen.

Vorinstanzen

vorgehend SG Mainz, 7. Februar 2024, Az: S 7 KR 41/22, Urteil

vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 24. Oktober 2024, Az: L 5 KR 45/24, Urteil