Treffer
BSG Urteil

Einmalige kommunale Zahlung (Einwohner‑Energie‑Geld) und Anrechnung bei Grundsicherung (SGB II)

Gericht
BSG
Spruchkörper
4. Senat
Aktenzeichen
B 4 AS 26/24 R
Datum
12.03.2026
Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Das Bundessozialgericht befasst sich mit der Frage, ob das von der Stadt Kassel gezahlte einmalige "Einwohner‑Energie‑Geld" (EEG) als anrechenbares Einkommen bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu werten ist. Streitpunkt ist die Rechtsnatur der kommunalen Einmalleistung und ihre Zweckbindung. Das Gericht klärt die Kriterien der Einkommens- und Vermögensberücksichtigung bei einmaligen, zweckgebundenen kommunalen Zahlungen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei der Prüfung, ob eine einmalige kommunale Zahlung als Einkommen im Sinne des SGB II anzurechnen ist, kommt es auf die rechtliche Einordnung der Leistung (leistungscharakter, Zweckbindung, Adressatenkreis) an.

2

Eine zweckgebundene Einmalleistung, die ausschließlich der Abmilderung konkreter Mehrbelastungen dient und nicht der Deckung laufender Lebenshaltungskosten zuzurechnen ist, kann bei der Einkommensprüfung anders zu behandeln sein als regelmäßiges Erwerbseinkommen.

3

Für die Abgrenzung zwischen anrechenbarem Einkommen und nicht anzurechnendem einmaligen Vermögen sind insbesondere Zweckbindung, Auszahlungsmodalitäten und die konkreten Verwendungszwecke maßgeblich.

4

Bei der Berücksichtigung kommunaler Sozialleistungsmodelle ist zu prüfen, ob eine normative oder operative Komponente vorliegt (staatliche Sozialhilfe versus kommunale Sonderzahlung) und welche Rechtsfolgen sich daraus für SGB‑II‑Anrechnungen ergeben.

Relevante Normen
§ 11 Abs 1 S 1 SGB 2§ 11a Abs 3 S 1 SGB 2§ 11a Abs 5 SGB 2

Vorinstanzen

vorgehend SG Kassel, 7. August 2023, Az: S 11 AS 21/23, Urteil

vorgehend SG Kassel, 7. August 2023, Az: S 11 AS 22/23, Urteil

vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 17. Juli 2024, Az: L 6 AS 311/23, Urteil

vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 17. Juli 2024, Az: L 6 AS 310/23, Urteil

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