Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - materieller Nachteil - vorprozessuale Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs - notwendige Anwaltskosten - sozialgerichtliches Verfahren - Umstellung von einem Freistellungsantrag auf einen Zahlungsantrag - Nichtvorliegen einer Klageänderung
- Gericht
- BSG
- Spruchkörper
- 10. Senat
- Aktenzeichen
- B 10 ÜG 2/24 R
- Datum
- 26.03.2026
- Rechtsgebiet
- Sozialrecht
Abstrakte Rechtssätze
Notwendige Kosten anwaltlicher Tätigkeit zur vorprozessualen Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer können einen materiellen Nachteil darstellen.
Ein wegen Verfahrensüberlänge geltend gemachter Entschädigungsanspruch kann auch auf Ersatz eines materiellen Nachteils gerichtet sein.
Die Umstellung eines Antrags auf Freistellung von einer Verbindlichkeit in einen Zahlungsantrag stellt keine Klageänderung dar, wenn lediglich die begehrte Art der Kompensation an die zwischenzeitlich erfolgte Zahlung angepasst wird.
Die prozessuale Umstellung vom Freistellungs- zum Zahlungsantrag betrifft bei unverändertem Lebenssachverhalt nicht notwendig einen neuen Streitgegenstand.
Vorinstanzen
vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 7. August 2024, Az: L 38 SF 282/23 EK SB, Urteil