Treffer
BSG Urteil

Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - materieller Nachteil - vorprozessuale Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs - notwendige Anwaltskosten - sozialgerichtliches Verfahren - Umstellung von einem Freistellungsantrag auf einen Zahlungsantrag - Nichtvorliegen einer Klageänderung

Gericht
BSG
Spruchkörper
10. Senat
Aktenzeichen
B 10 ÜG 2/24 R
Datum
26.03.2026
Rechtsgebiet
Sozialrecht
Quelle
Das BSG befasste sich mit einer Entschädigungsklage wegen eines überlangen sozialgerichtlichen Verfahrens. Streitgegenstand waren insbesondere vorprozessual entstandene Anwaltskosten als materieller Nachteil sowie die rechtliche Behandlung der Umstellung eines Freistellungs- in einen Zahlungsantrag. Nach dem Entscheidungsthema stellt diese Umstellung keine Klageänderung dar. Der konkrete Tenor und damit der vollständige Verfahrensausgang ergeben sich aus dem bereitgestellten Textauszug nicht.

Abstrakte Rechtssätze

1

Notwendige Kosten anwaltlicher Tätigkeit zur vorprozessualen Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs wegen überlanger Verfahrensdauer können einen materiellen Nachteil darstellen.

2

Ein wegen Verfahrensüberlänge geltend gemachter Entschädigungsanspruch kann auch auf Ersatz eines materiellen Nachteils gerichtet sein.

3

Die Umstellung eines Antrags auf Freistellung von einer Verbindlichkeit in einen Zahlungsantrag stellt keine Klageänderung dar, wenn lediglich die begehrte Art der Kompensation an die zwischenzeitlich erfolgte Zahlung angepasst wird.

4

Die prozessuale Umstellung vom Freistellungs- zum Zahlungsantrag betrifft bei unverändertem Lebenssachverhalt nicht notwendig einen neuen Streitgegenstand.

Vorinstanzen

vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 7. August 2024, Az: L 38 SF 282/23 EK SB, Urteil