Markenbeschwerde: YÖREM (Wort‑Bildmarke) vs. YÖRE – klangliche Verwechslungsgefahr
- Gericht
- BPatG
- Spruchkörper
- 25. Senat
- Aktenzeichen
- 25 W (pat) 64/10
- Datum
- 17.12.2012
- Rechtsgebiet
- Gewerblicher Rechtsschutz
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nach dem Markenrecht ist die klangliche Ähnlichkeit ein maßgeblicher Bestandteil der Gesamtwürdigung.
Der Gesamteindruck einer Wort‑Bildmarke ist unter besonderer Berücksichtigung des dominierenden Wortbestandteils zu beurteilen.
Bei der Beurteilung der Hörverwechslungsgefahr sind übliche Aussprachevarianten und die Wahrnehmung des durchschnittlichen Verkehrskreises zu berücksichtigen.
Die bloße Übereinstimmung oder Ähnlichkeit eines Wortstamms begründet nicht automatisch Verwechslungsgefahr; entscheidend ist die Gesamtwahrnehmung einschließlich grafischer Elemente.
Grafische oder gestalterische Elemente vermindern die klangliche Prägung nur insoweit, als sie vom Verkehr regelmäßig wahrgenommen und als unterscheidungsprägend angesehen werden.