Treffer
BGH Beschluss

Analyse nicht möglich – Entscheidungstext fehlt (VII ZR 202/24)

Gericht
BGH
Spruchkörper
7. Zivilsenat
Aktenzeichen
VII ZR 202/24
Datum
29.10.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der vollständige Text der Entscheidung wurde nicht bereitgestellt; nur Metadaten (Aktenzeichen, Gericht, Datum, Vorinstanzen) liegen vor. Ohne den Entscheidungstext sind weder eine verlässliche Zusammenfassung noch abstrakte Rechtssätze ableitbar. Zur verlässlichen Erschließung bitte den vollständigen Beschlusstext nachreichen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine inhaltliche Analyse und die Formulierung abstrakter Rechtssätze setzen den vollständigen Entscheidungstext voraus; bei dessen Fehlen sind keine rechtsverbindlichen Leitsätze ableitbar.

2

Aus Metadaten allein (Aktenzeichen, Gericht, Datum, Vorinstanzen) lassen sich Rechtsgebietszuordnung, fundierte Schlagwortvergabe und der Entscheidungsausgang nicht zuverlässig feststellen.

3

Der Analysator darf nicht spekulieren oder halluzinieren; fehlende Textgrundlagen führen zur Aufforderung zur Nachreichung des vollständigen Entschei-dungstextes, bevor inhaltliche Aussagen getroffen werden.

Vorinstanzen

vorgehend Brandenburgisches Oberlandesgericht, 12. November 2024, Az: 12 U 53/24, Beschluss

vorgehend LG Frankfurt (Oder), 24. April 2024, Az: 18 O 423/23

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12. November 2024 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 51.590,88 €

Pamp Halfmeier Sacher

Borris Brenneisen

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