Entscheidung nicht verfügbar — Text fehlt (BGH VII ZR 159/24, 01.10.2025)
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 7. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- VII ZR 159/24
- Datum
- 01.10.2025
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Aus dem vorgelegten Dokument lassen sich mangels Bereitstellung des Entscheidungstextes keine abstrakten Rechtssätze ableiten.
Ohne Einsicht in die Entscheidungsgründe ist eine verallgemeinerbare Formulierung rechtlicher Grundsätze oder Leitsätze nicht möglich.
Alle konkreten inhaltlichen Aussagen zu Anspruchsgrundlagen, Normanwendungen oder Tatsachenfeststellungen sind ohne den vollständigen Text spekulativ und können nicht getroffen werden.
Vorinstanzen
vorgehend OLG Koblenz, 2. Oktober 2024, Az: 2 U 998/23
vorgehend OLG Koblenz, 1. August 2024, Az: 2 U 998/23, Beschluss
vorgehend LG Mainz, 13. Juli 2023, Az: 1 O 278/21
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: bis 35.000 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Hannamann