Treffer
BGH Beschluss

Entscheidung nicht verfügbar — Text fehlt (BGH VII ZR 159/24, 01.10.2025)

Gericht
BGH
Spruchkörper
7. Zivilsenat
Aktenzeichen
VII ZR 159/24
Datum
01.10.2025
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der vorgelegte Datensatz enthält lediglich Metadaten (Aktenzeichen VII ZR 159/24, BGH, 01.10.2025), der eigentliche Entscheidungstext ist nicht bereitgestellt. Ohne die Entscheidungsgründe lassen sich weder die Tatbestände noch die rechtlichen Prüfungsansätze verlässlich zusammenfassen. Eine inhaltliche Erschließung, Ableitung von Rechtssätzen oder präzise Rechtsgebietseinteilung ist daher nicht möglich. Die folgenden Angaben beruhen ausschließlich auf den vorhandenen Metadaten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus dem vorgelegten Dokument lassen sich mangels Bereitstellung des Entscheidungstextes keine abstrakten Rechtssätze ableiten.

2

Ohne Einsicht in die Entscheidungsgründe ist eine verallgemeinerbare Formulierung rechtlicher Grundsätze oder Leitsätze nicht möglich.

3

Alle konkreten inhaltlichen Aussagen zu Anspruchsgrundlagen, Normanwendungen oder Tatsachenfeststellungen sind ohne den vollständigen Text spekulativ und können nicht getroffen werden.

Vorinstanzen

vorgehend OLG Koblenz, 2. Oktober 2024, Az: 2 U 998/23

vorgehend OLG Koblenz, 1. August 2024, Az: 2 U 998/23, Beschluss

vorgehend LG Mainz, 13. Juli 2023, Az: 1 O 278/21

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 2. Oktober 2024 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 35.000 €

Pamp Halfmeier Jurgeleit

Graßnack Hannamann

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