Treffer
BGH Beschluss

BGH, VII ZR 152/24 (26.11.2025) – Entscheidungstext nicht verfügbar

Gericht
BGH
Spruchkörper
7. Zivilsenat
Aktenzeichen
VII ZR 152/24
Datum
26.11.2025
Rechtsgebiet
Zivilrecht
Quelle
Der Volltext des Beschlusses VII ZR 152/24 (BGH, 26.11.2025) wurde nicht bereitgestellt. Ohne den Entscheidungstext sind Verfahrensgegenstand, zentrale Rechtsfragen und tragende Entscheidungsgründe nicht analysierbar. Daher können aus dem Entscheidungsbild keine verlässlichen abstrakten Rechtssätze abgeleitet werden. Vorinstanzen: LG Berlin, KG Berlin.

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus dem vorliegenden Metadatensatz lässt sich kein abstrakter Rechtssatz ableiten, da der vollständige Entscheidungstext nicht vorliegt.

2

Mangels zugänglicher Entscheidungsgründe können keine generalisierbaren Leitsätze zur rechtlichen Bewertung oder Normanwendung formuliert werden.

3

Eine inhaltliche Klassifikation und Formulierung von Rechtsgrundsätzen ist erst nach Vorlage des vollständigen Beschlusstextes verlässlich möglich.

Vorinstanzen

vorgehend KG Berlin, 5. September 2024, Az: 27 U 71/23, Urteil

vorgehend LG Berlin, 13. Juli 2023, Az: 86 O 259/16

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 27. Zivilsenats des Kammergerichts vom 5. September 2024 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerin verursachten Kosten. Die Streithelferinnen der Beklagten tragen ihre Kosten selbst (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 50.000 €

Pamp Graßnack Sacher

Borris Hannamann

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