BGH, VII ZR 152/24 (26.11.2025) – Entscheidungstext nicht verfügbar
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 7. Zivilsenat
- Aktenzeichen
- VII ZR 152/24
- Datum
- 26.11.2025
- Rechtsgebiet
- Zivilrecht
Abstrakte Rechtssätze
Aus dem vorliegenden Metadatensatz lässt sich kein abstrakter Rechtssatz ableiten, da der vollständige Entscheidungstext nicht vorliegt.
Mangels zugänglicher Entscheidungsgründe können keine generalisierbaren Leitsätze zur rechtlichen Bewertung oder Normanwendung formuliert werden.
Eine inhaltliche Klassifikation und Formulierung von Rechtsgrundsätzen ist erst nach Vorlage des vollständigen Beschlusstextes verlässlich möglich.
Vorinstanzen
vorgehend KG Berlin, 5. September 2024, Az: 27 U 71/23, Urteil
vorgehend LG Berlin, 13. Juli 2023, Az: 86 O 259/16
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 27. Zivilsenats des Kammergerichts vom 5. September 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerin verursachten Kosten. Die Streithelferinnen der Beklagten tragen ihre Kosten selbst (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 50.000 €
Pamp Graßnack Sacher
Borris Hannamann