Treffer
BGH Beschluss

Bewilligung der öffentlichen Zustellung eines Senatsbeschlusses (I ZB 27/23)

Gericht
BGH
Spruchkörper
1. Zivilsenat
Aktenzeichen
I ZB 27/23
Datum
28.01.2025
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
ECLI
ECLI:DE:BGH:2025:280125BIZB27.23.0
Quelle
Der BGH hat auf Antrag die öffentliche Zustellung des Senatsbeschlusses vom 21.11.2024 bewilligt (Verweis auf § 185 Nr. 1, § 186 Abs. 1 ZPO). Die Entscheidung ist als Beschluss ergangen und genehmigt damit das gewählte Zustellungsverfahren. Weitere Entscheidungsgründe sind im Tenor nicht ausgeführt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Bewilligung der öffentlichen Zustellung eines gerichtlichen Beschlusses erfolgt durch Beschluss auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften des ZPO (vgl. § 185 Nr. 1 i.V.m. § 186 Abs. 1 ZPO).

2

Ein Beschluss, der die öffentliche Zustellung bewilligt, ersetzt die sonstige formgerechte Zustellung gegenüber dem Adressaten, soweit die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.

3

Die Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung ist dem Verfahrensrecht zuzuordnen und wird vom zuständigen Gericht durch Beschluss getroffen.

Vorinstanzen

vorgehend BGH, 21. November 2024, Az: I ZB 27/23

vorgehend BGH, 7. Dezember 2023, Az: I ZB 27/23, Beschluss

vorgehend LG Düsseldorf, 14. Februar 2023, Az: 25 T 311/22, Beschluss

vorgehend AG Düsseldorf, 14. Juni 2022, Az: 665 M 681/22, Beschluss

Tenor

Die öffentliche Zustellung des Senatsbeschlusses vom 21. November 2024 wird bewilligt (§ 185 Nr. 1, § 186 Abs. 1 ZPO).

Koch Pohl Schmaltz

Odörfer Wille

Bewilligung der öffentlichen Zustellung eines Senatsbeschlusses (I ZB 27/23) — Themis