Aufhebung der Gesamtgeldstrafe wegen Übersehen von § 75 Abs. 1 StGB, Rückverweisung
- Gericht
- BGH
- Spruchkörper
- 2. Strafsenat
- Aktenzeichen
- 2 StR 8/73
- Datum
- 22.11.1973
- Rechtsgebiet
- Strafrecht
Abstrakte Rechtssätze
Bei der Bildung einer Gesamtgeldstrafe ist § 75 Abs. 1 StGB zu beachten; wird diese Vorschrift übersehen, ist der entsprechende Teil des Urteils aufzuheben und an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
Erweist sich die Revision nur für einen Teil des Urteils als begründet, kann das Revisionsgericht diesen Teil aufheben und die weitergehende Revision verwerfen.
Findet die revisionsrechtliche Prüfung hinsichtlich weiterer Rügegründe keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten, bleibt der übrige Entscheidungsinhalt bestehen.
Die Zurückverweisung an eine andere Strafkammer ist geboten, wenn die Fehlerbeseitigung eine neue Verhandlung und Entscheidung der Vorinstanz erfordert.
Vorinstanzen
Landgericht Koblenz, 7. August 1970
Rubrum
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 8/73 in der Strafsache gegen den Fabrikanten Herbert ███ senior aus ████, ██████ geboren am ██████ ████ 1894 in ███, wegen Betrugs u. a.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. November 1973 gemäß § 349 Abs. 2 bis 4 StPO
Tenor
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 7. August 1970, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über die Gesamtgeldstrafe mit den Feststellungen hierzu aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Gründe
Die Revision des Angeklagten führt auf die Sachbeschwerde zur Aufhebung des Urteils im Ausspruch über die Gesamtgeldstrafe, da bei der Bildung dieser Strafe § 75 Abs. 1 StGB übersehen worden ist. Darauf weist die Strafkammer auf S. 383 UA selbst hin.
Im Übrigen hat die Prüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
[Unterschriften]
| Kirchhof | Willms | Miller | |||
| Schumacher | Baumgarten |