Treffer
BGH Beschluss

Bestellung einer Pflichtverteidigerin in der Revisionshauptverhandlung

Gericht
BGH
Spruchkörper
2. Strafsenat
Aktenzeichen
2 StR 767/25
Datum
30.04.2026
Rechtsgebiet
Strafrecht
ECLI
ECLI:DE:BGH:2026:300426B2STR767.25.0
Quelle
Der Angeklagte beantragte die Bestellung einer Pflichtverteidigerin. Der BGH gab dem Antrag statt, weil die Verteidigung in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft notwendig sei (§350 Abs.2 S.2, §140 Abs.1 Nr.2, Abs.2 StPO). Die Wahlverteidigerin hat angekündigt, ihr Mandat bei Bestellung niederzulegen. Mit Beschluss wurde Rechtsanwältin G. als Pflichtverteidigerin bestellt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Revisionshauptverhandlung genügt die Feststellung, dass die Verteidigung notwendig ist; maßgeblich sind § 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO.

2

Die Verhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft kann eine notwendige Verteidigung begründen und damit die Bestellung eines Pflichtverteidigers rechtfertigen.

3

Die bloße Ankündigung der Wahlverteidigerin, das Wahlmandat bei Bestellung als Pflichtverteidigerin niederzulegen, steht einer Bestellung nicht entgegen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4

Die Bestellung eines Pflichtverteidigers für die Revisionshauptverhandlung erfolgt durch Beschluss des zuständigen Revisionsgerichts.

Vorinstanzen

vorgehend LG Frankfurt, 16. April 2025, Az: 5/16 KLs 16/24

Tenor

Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin G. aus K. zur Pflichtverteidigerin bestellt.

Gründe

1

Dem Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu entsprechen. Die Verteidigung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft ist notwendig (§ 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO). Die Wahlverteidigerin des Angeklagten hat für den Fall ihrer Bestellung als Pflichtverteidigerin die Niederlegung des Wahlmandats angekündigt.

Menges
Bestellung einer Pflichtverteidigerin in der Revisionshauptverhandlung — Themis