Treffer
BGH Beschluss

Revision gegen Landgerichtsurteil wegen Diebstahls als unbegründet verworfen

Gericht
BGH
Spruchkörper
2. Strafsenat
Aktenzeichen
2 StR 398/72
Datum
06.09.1972
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Der Angeklagte rügt das Urteil des Landgerichts Darmstadt wegen dreifachen Diebstahls durch Revision. Entscheidungsfrage ist, ob die Revisionsrechtfertigung Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten aufzeigt. Der BGH verwirft die Revision als unbegründet, weil die Nachprüfung nach § 349 Abs. 2 StPO keinen zu seinen Gunsten wirkenden Rechtsfehler ergab. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beschwerdeführer.

Abstrakte Rechtssätze

1

Zeigt die Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zugunsten des Angeklagten auf, ist die Revision als unbegründet zu verwerfen (§ 349 Abs. 2 StPO).

2

Fehlt eine substantiiert vorgetragene Revisionsrechtfertigung, erstreckt sich die Nachprüfung nicht auf eine zuungunsten des Angeklagten wirkende Rechtsfehlerfeststellung.

3

Wird die Revision als unbegründet verworfen, sind dem unterliegenden Revisionsführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.

4

Der Bundesgerichtshof kann die Revision mangels Revisionsrechtfertigung ohne weitergehende Aufhebung oder Zurückverweisung verwerfen, wenn kein entscheidungserheblicher Rechtsfehler festgestellt wird.

Vorinstanzen

Landgericht Darmstadt, 23. Mai 1972

Rubrum

BUNDESGERICHTSHOF 2. Strafsenat

BESCHLUSS

in der Strafsache gegen den berufslosen Hans Becker geboren am █ zur Zeit in Untersuchungshaft, wegen Diebstahls in drei Fällen.

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers im Beschluss vom 6. September 1972 einstimmig

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 23. Mai 1972 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

[Unterschriften] Wlias Süller Salger Baumgarten

Vorinstanz: LG Darmstadt vom 23. Mai 1972 – 14 KLs 16/71

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