Treffer
BGH Beschluss

Revision gegen LG-Urteil wegen versuchten schweren Raubes als unbegründet verworfen

Gericht
BGH
Spruchkörper
1. Strafsenat
Aktenzeichen
1 StR 670/88
Datum
07.07.1988
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Der Angeklagte legte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach wegen versuchten schweren Raubes ein. Der BGH prüfte die Revisionsvorbringen unter Einbeziehung der Gegenerklärung nach § 349 Abs. 2 StPO. Es ergab sich kein Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten; die Revision wurde als unbegründet verworfen. Die fehlende Erörterung des verlesenen Gutachtens war nicht ursächlich für das Urteil.

Abstrakte Rechtssätze

1

Eine Revision ist zu verwerfen, wenn die nachprüfende Überprüfung keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergibt.

2

Bei der revisionsrechtlichen Nachprüfung sind vorgebrachte Gegenerklärungen (vgl. § 349 Abs. 2 StPO) zu berücksichtigen.

3

Die fehlende Erörterung eines verlesenen Sachverständigengutachtens begründet nur dann einen Rechtsfehler, wenn das Urteil auf dieser Unterlassung beruht.

4

Wird die Revision als unbegründet verworfen, hat der Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Vorinstanzen

Landgericht Ansbach, 7. Juli 1988

Rubrum

Abschrift

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

1 StR 670/88 in der Strafsache gegen ██ aus ████████, geboren am ██ 1963 in BC (Türkei), wegen versuchten schweren Raubes u. a.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 13. Dezember 1988 einstimmig

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 7. Juli 1988 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung unter Berücksichtigung der Gegenerklärung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).

Auf der fehlenden Erörterung des verlesenen Gutachtens vom 4. Mai 1988 beruht das Urteil nicht.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ulsamer Kuhn Maul Brüning v. Gerlach

Revision gegen LG-Urteil wegen versuchten schweren Raubes als unbegründet verworfen — Themis