Treffer
BGH Beschluss

Berichtigung der Urteilsformel wegen falscher Gerichtsbezeichnung

Gericht
BGH
Spruchkörper
1. Strafsenat
Aktenzeichen
1 StR 633/59
Datum
09.04.1960
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der Bundesgerichtshof berichtigt die Urteilsformel eines Urteils vom 12.01.1960 dahingehend, dass die falsche Gerichtsbezeichnung „Amtsgericht Schöffengericht Nürnberg-Fürth“ durch die korrekte Bezeichnung „Amtsgericht – Schöffengericht – Nürnberg“ ersetzt wird. Das Gericht erklärt, dass aus dem Wortlaut der Formel der Verweis an das am Sitz des Landgerichts befindliche Amtsgericht ersichtlich sei. Ein offensichtliches Versehen im Ausdruck sei daher zu berichtigen.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein offenkundiger Ausdrucks- oder Bezeichnungsfehler in der Urteilsformel ist zu berichtigen.

2

Bei der Berichtigung ist auf den erkennbaren Willen der Urteilsformel und die tatsächliche örtliche Zuständigkeit des bezeichneten Gerichts abzustellen.

3

Die Berichtigung dient der Korrektur offensichtlicher Formversehen und stellt keine inhaltliche Änderung der Entscheidung dar.

Rubrum

1 StR 633/59

Beschluss

In der Strafsache gegen die Hausfrau Anna Ostertag geb. Volkert aus Fürth in Bayern, geboren am 30. November 1934 in Fürth-Burgfarrnbach, Sachbezeichnung: Volkert Helmut u. a. wegen schweren räuberischen Diebstahls u. a. hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 9. April 1960 unter Mitwirkung der unterzeichneten Richter

Tenor

Das Urteil vom 12. Januar 1960 wird in der Urteilsformel dahin berichtigt, dass es statt der Worte „an das Amtsgericht Schöffengericht Nürnberg-Fürth“ nunmehr lautet: „an das Amtsgericht – Schöffengericht – Nürnberg“.

Gründe

Schon aus dem Wortlaut der Urteilsformel geht hervor, dass die Sache an das am Sitze des Landgerichts befindliche Amtsgericht verwiesen werden sollte. Die richtige Bezeichnung dieses Gerichts ist Amtsgericht Nürnberg. Das offensichtliche Versehen im Ausdruck ist dementsprechend zu berichtigen.

GeierWernerFischer
Dr. SeibertWillms
Berichtigung der Urteilsformel wegen falscher Gerichtsbezeichnung — Themis