Treffer
BGH Beschluss

Berichtigung der Urteilsformel wegen Schreibfehler: 'Juli' → 'Juni'

Gericht
BGH
Spruchkörper
1. Strafsenat
Aktenzeichen
1 StR 624/52
Datum
30.03.1954
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der Bundesgerichtshof hat in der Urteilsformel seines Senatsurteils vom 16. Februar 1954 ein aufgrund eines Schreibfehlers falsches Wort ersetzt: "Juli" wurde durch "Juni" ersetzt. Gegenstand war die Berichtigung eines offensichtlichen Formfehlers in der Tenorformel. Der Beschluss nimmt eine bloße Korrektur des Textes vor, nicht eine inhaltliche Neubewertung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein offensichtlicher Schreibfehler in der Urteilsformel kann vom erkennenden Gericht durch Beschluss berichtigt werden.

2

Die Berichtigung setzt voraus, dass der Fehler so offensichtlich ist, dass kein ernstlicher Zweifel an der ursprünglichen Entscheidungsabsicht besteht.

3

Die Berichtigung der Urteilsformel dient der textlichen Anpassung und nicht der Änderung des materiellen Inhalts der Entscheidung.

Rubrum

In der Strafsache gegen den Fuhrunternehmer Gustav ███████ aus ████████ und 3 andere wegen Steuerhinterziehung u. a. hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 30. März 1954

Tenor

In der Formel des Urteils des Senats vom 16. Februar 1954 ist das auf einem Schreibfehler beruhende Wort "Juli" durch das Wort "Juni" zu ersetzen.

Dr. PeetzGlangmannSeibert
MantelHeimann-Trosien
Berichtigung der Urteilsformel wegen Schreibfehler: 'Juli' → 'Juni' — Themis