Treffer
BGH Beschluss

Wiedereinsetzung in Revisionsbegründungsfrist mangels Verschuldensfreiheit verworfen

Gericht
BGH
Spruchkörper
1. Strafsenat
Aktenzeichen
1 StR 418/99
Datum
31.08.1999
Rechtsgebiet
Strafrecht
Quelle
Der Angeklagte beantragt Wiedereinsetzung in die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist. Streitpunkt ist, ob das Versäumnis ohne sein Verschulden erfolgte. Der BGH verwirft den Antrag, weil der Angeklagte nicht glaubhaft machte, dass die Nichtbegründung nicht auf seinem Einverständnis beruhte; sein Verteidiger erklärte, die Revision sei mangels Erfolgsaussicht im Einvernehmen nicht begründet worden. Damit fehlen die Voraussetzungen für Wiedereinsetzung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Für die Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist muss der Antragsteller glaubhaft darlegen, dass das Versäumnis ohne sein Verschulden erfolgt ist.

2

Die Erklärung des Verteidigers, die Revision sei im Einvernehmen mit dem Angeklagten wegen fehlender Erfolgsaussichten nicht begründet worden, steht der Gewährung der Wiedereinsetzung entgegen.

3

Strategische Entscheidungen des Verteidigers, die im Einvernehmen mit dem Beschuldigten getroffen werden, sind dem Beschuldigten zuzurechnen und begründen regelmäßig ein Verschulden, das Wiedereinsetzung ausschließt.

4

Ein Wiedereinsetzungsantrag ist zu verwerfen, wenn keine durchgreifenden Umstände vorgetragen werden, die ein Verschulden des Antragstellers ausschließen.

Vorinstanzen

Landgericht München II, 11. Februar 1999

Rubrum

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 31. August 1999 gemäß § 346 Abs. 2 StPO

Tenor

Der Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung in die Versäumung der Revisionsbegründungsfrist gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 11. Februar 1999 wird verworfen.

Gründe

Der Angeklagte hat nicht glaubhaft gemacht, dass die Revision ohne sein Verschulden nicht (rechtzeitig) begründet wurde. Nach Erklärung seines Verteidigers ist die Revision mangels Erfolgsaussicht im Einverständnis mit dem Angeklagten nicht begründet worden.

MaulBruningSchomburg
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