Treffer
BGH Beschluss

Berichtigung eines Schreibversehens in Ausfertigungen: Mitwirkung eines Richters korrigiert

Gericht
BGH
Spruchkörper
1. Strafsenat
Aktenzeichen
1 StR 230/97
Datum
26.11.1998
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Der BGH berichtigt Ausfertigungen und Abschriften eines früheren Urteils aufgrund eines offensichtlichen Schreibversehens: VRiBGH Dr. Schäfer statt RiBGH Dr. Maul hat an der Entscheidung mitgewirkt. Die Geschäftsstellenniederschrift stellt die korrekte Beteiligung wieder her. Es handelt sich um eine formelle Berichtigung ohne inhaltliche Auswirkungen auf das Urteil.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein offensichtliches Schreibversehen in Ausfertigungen oder Abschriften eines Urteils kann durch Berichtigung berichtigt werden, um die korrekte Parteizusammensetzung oder Mitwirkung wieder herzustellen.

2

Zur Berichtigung genügt es, dass der Fehler offensichtlich und rein formeller Natur ist; eine inhaltliche erneute Entscheidung über das Urteil ist nicht erforderlich.

3

Die Geschäftsstelle des Senate kann die berichtigten Ausfertigungen und Abschriften ausfertigen und verbreiten, um die amtliche Dokumentation zu korrigieren.

4

Eine Berichtigung betrifft die formelle Richtigkeit der Urkundendarstellung und hat keine Auswirkungen auf die inhaltliche Rechtskraft des zu berichtigen Urteils, sofern keine materiellen Fehler vorliegen.

Rubrum

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

1 StR 230/97 vom 26. November 1998

in der Strafsache gegen [REDACTED]

wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Die Ausfertigungen und Abschriften des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 17. Juli 1997 werden wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass VRiBGH Dr. Schäfer statt RiBGH Dr. Maul an der Entscheidung mitgewirkt hat.

Karlsruhe, den 26. November 1998

Geschäftsstelle des 1. Strafsenats

Justizangestellte
Berichtigung eines Schreibversehens in Ausfertigungen: Mitwirkung eines Richters korrigiert — Themis