Treffer
BFH Beschluss

Parallelentscheidung des BFH (X B 127/09) – Entscheidungstext nicht verfügbar

Gericht
BFH
Spruchkörper
10. Senat
Aktenzeichen
X B 127/09
Datum
08.06.2010
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Quelle
Vorliegend handelt es sich um eine Parallelentscheidung des Bundesfinanzhofs (Aktenzeichen X B 127/09, Beschluss vom 8.6.2010); der vollständige Entscheidungstext wurde nicht übermittelt. Mangels Text sind Sachverhalt, rechtsgeschäftliche und rechtliche Begründungen sowie der Tenor nicht ersichtlich. Deshalb ist eine inhaltliche Analyse und Herleitung abstrakter Rechtssätze nicht möglich. Die Metadaten nennen das FG Nürnberg (6 K 267/2007) als Vorinstanz; für eine vollständige Erschließung ist der Volltext erforderlich.

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus einem nicht vorgelegten Entscheidungenstext lassen sich keine abstrakten, verallgemeinerbaren Rechtssätze ableiten.

2

Fehlt der Entscheidungs- bzw. Begründungstext, sind sachverhalts- und normbezogene Subsummationen spekulativ und daher nicht zu verwenden.

3

Für die Bildung verbindlicher Leitsätze ist der vollständige Tenor sowie die Entscheidungsbegründung erforderlich; Metadaten allein genügen hierfür nicht.

Vorinstanzen

vorgehend FG Nürnberg, 18. Juni 2009, Az: 6 K 267/2007, Urteil

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