Treffer
BFH Beschluss

BFH, Beschluss VIII B 91/09 (15.07.2010) – Parallelentscheidung ohne Text

Gericht
BFH
Spruchkörper
8. Senat
Aktenzeichen
VIII B 91/09
Datum
15.07.2010
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Quelle
Der Bundesfinanzhof erließ am 15.07.2010 den Beschluss Aktenzeichen VIII B 91/09; das Dokument ist als Parallelentscheidung ohne veröffentlichten Entscheidungstext vermerkt. Als Vorinstanz ist ein Beschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg (15.12.2008, 10 K 2875/08) angegeben. Der vorliegende Vermerk enthält keinen Tenor oder ausführliche Gründe, sodass aus dem Dokument weder Rechtsfragen noch Leitsätze entnehmbar sind. Eine inhaltliche Erschließung ist erst nach Bereitstellung des vollständigen Textes möglich.

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus dem vorliegenden Dokument ist kein Entscheidungstext verfügbar; daher lassen sich keine konkreten, verallgemeinerbaren Rechtssätze ableiten.

2

Ohne Veröffentlichung von Tenor und Entscheidungsgründen können weder die Rechtsfragen noch die rechtliche Wertung des Gerichts festgestellt werden.

3

Die vorliegenden Metadaten (Aktenzeichen, Datum, Vorinstanz) ermöglichen nur die bibliographische Erfassung, nicht aber eine inhaltliche Rechtsauswertung.

Vorinstanzen

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 15. Dezember 2008, Az: 10 K 2875/08, Beschluss