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BFH Urteil

BFH I R 89/06 (17.03.2010) – Entscheidungstext nicht verfügbar

Gericht
BFH
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
I R 89/06
Datum
17.03.2010
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Quelle
Die Akte I R 89/06 des BFH (Urteil vom 17. März 2010) liegt als Parallelentscheidung ohne beigefügten Entscheidungstext vor. Mangels schriftlicher Entscheidungsgründe sind Inhalt, Leitsätze und konkrete Rechtsfragen nicht beurteilbar. Die hier angegebene Rechtsgebietszuordnung stützt sich allein auf die Gerichtszuständigkeit; materielle Feststellungen sind nicht möglich.

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus einem Eintrag ohne veröffentlichten Entscheidungs- oder Urteilstext können keine abstrakten Rechtssätze oder Leitsätze abgeleitet werden.

2

Bei fehlendem Urteilstext ist die Gerichtszuständigkeit (hier: BFH) als Indiz für die sachliche Einordnung zu verwenden; sie ersetzt jedoch keine inhaltliche Analyse der Entscheidungsgründe.

3

Fehlende Entscheidungsgründe sind in der Dokumentation als ‚nicht analysierbar‘ zu kennzeichnen; eine inhaltliche Zitierfähigkeit oder Verwendung als Rechtssatz fehlt ohne zugrunde liegenden Wortlaut.

Vorinstanzen

vorgehend FG Nürnberg, 21. Juli 2006, Az: VII 308/2002, Urteil

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