Treffer
BFH Urteil

Parallelentscheidung BFH I R 87/06 (Entscheidungstext nicht verfügbar)

Gericht
BFH
Spruchkörper
1. Senat
Aktenzeichen
I R 87/06
Datum
17.03.2010
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Quelle
Es sind nur Metadaten zur Entscheidung I R 87/06 des BFH vom 17.03.2010 und die Vorinstanz (FG Nürnberg, Urt. v. 21.7.2006, VII 306/2002) übermittelt; der Entscheidungstext selbst fehlt. Aus dem vorliegenden Datensatz lassen sich daher weder der Sachverhalt noch die rechtliche Begründung oder konkrete Leitsätze verlässlich entnehmen. Eine inhaltliche Analyse, Abgrenzung von Rechtsfragen oder Bestimmung des genauen Ergebnisses ist ohne Volltext nicht möglich. Zur weiteren Erschließung ist die Vorlage des vollständigen Urteilstexts erforderlich.

Abstrakte Rechtssätze

1

Aus dem vorliegenden Datensatz mit fehlendem Entscheidungstext lassen sich keine abstrakten Rechtssätze ableiten.

2

Ohne vollständigen Volltext des BFH-Urteils I R 87/06 ist eine verallgemeinerbare Formulierung von Leitsätzen nicht möglich.

3

Zur Formulierung von Rechtssätzen ist die Vorlage der Entscheidungstexte der Instanzen erforderlich; aus Metadaten allein können keine gesetzlichen Auslegungen oder Anwendungsregeln extrahiert werden.

Vorinstanzen

vorgehend FG Nürnberg, 21. Juli 2006, Az: VII 306/2002, Urteil

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