Bildung von Rückstellungen für rechtlich noch nicht bestehende Verbindlichkeiten (I R 83/10, BFH)
- Gericht
- BFH
- Spruchkörper
- 1. Senat
- Aktenzeichen
- I R 83/10
- Datum
- 30.11.2011
- Rechtsgebiet
- Steuerrecht
Abstrakte Rechtssätze
Soweit sich aus der Titulierung ableiten lässt, behandelt die Entscheidung die Voraussetzungen für die steuerlich und bilanziell zulässige Bildung von Rückstellungen für künftig eintretende, rechtlich noch nicht bestehende Verpflichtungen.
Für die Bildung von Rückstellungen ist regelmäßig eine hinreichend bestimmte Verpflichtungsgrundlage bzw. ein wahrscheinlicher Leistungsanfall erforderlich; rein hypothetische oder unsichere Ereignisse genügen nicht.
Die Abgrenzung zwischen bilanzieller Vorsorge und nicht bilanzierten Eventualverbindlichkeiten ist entscheidend für die steuerliche Anerkennung von Rückstellungen.
Ohne Volltext sind konkrete Auslegungsfragen und die Anwendung einschlägiger Normen (HGB, EStG/AO) sowie das konkrete Ergebnis des Senats nicht feststellbar.