Treffer
BFH Urteil

Grundsteuerbefreiung bei Verpachtung/Rückanpachtung für Rundfunkzwecke

Gericht
BFH
Spruchkörper
2. Senat
Aktenzeichen
II R 11/11
Datum
30.01.2013
Rechtsgebiet
Steuerrecht
Quelle
Es sind nur Metadaten des BFH‑Urteils II R 11/11 (30.1.2013) übermittelt; der Volltext fehlt. Streitgegenstand ist, ob ein für Rundfunkzwecke genutztes Grundstück bei Verpachtung bzw. Rückanpachtung die Grundsteuerbefreiung behält. Konkrete Leitsätze und das konkrete Urteilsergebnis lassen sich aus dem Auszug nicht verlässlich rekonstruieren. Nachfolgend werden daher nur typischerweise relevante Rechtsgrundsätze zusammengefasst.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Grundstück ist nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn es tatsächlich und dauerhaft dem begünstigten (hier: Rundfunk-) Zweck dient.

2

Die Verpachtung eines Grundstücks führt nicht automatisch zum Wegfall einer Befreiung, sofern der Pächter das Grundstück weiterhin dem begünstigten Zweck entsprechend nutzt.

3

Bei Rückanpachtung (Lease‑back) ist auf die tatsächliche Zweckverwirklichung und nicht nur auf die formale Vertragsgestaltung abzustellen; eine reine Vertragsumgehung kann die Befreiung entfallen lassen.

4

Die Darlegungs‑ und Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen der Steuerbefreiung liegt beim Steuerpflichtigen beziehungsweise Antragsteller.

Relevante Normen
§ 3 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1 GrStG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a GrStG§ 7 S 1 GrStG
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