Treffer
BAG Urteil

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Revisionskosten

Gericht
BAG
Spruchkörper
9. Senat
Aktenzeichen
9 AZR 977/12
Datum
21.10.2014
Rechtsgebiet
Verfahrensrecht
Quelle
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zurück und verpflichtete den Kläger zur Tragung der Revisionskosten. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Der Tenor bestätigt damit das angefochtene Urteil; weitere Ausführungen wurden nicht erörtert.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Bundesarbeitsgericht führt zur Bestätigung des angefochtenen Urteils der Vorinstanz.

2

Der unterliegende Revisionsführer hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, sofern dies im Tenor so angeordnet wird.

3

Parteien können gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann dies im Tenor vermerken.

4

Der Tenor einer Entscheidung kann eine abschließende Kosten- und Dispositionsregelung enthalten, auch wenn die Parteien auf eine ausführliche Darstellung der Entscheidungsgründe verzichtet haben.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Koblenz, 18. Oktober 2011, Az: 8 Ca 1365/11, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, 7. September 2012, Az: 6 Sa 729/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2012 - 6 Sa 729/11 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Brühler Krasshöfer Klose M. Lücke Kranzusch

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Revisionskosten — Themis