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BAG Urteil

BAG: Revision des Landes gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (9 AZR 755/12)

Gericht
BAG
Spruchkörper
9. Senat
Aktenzeichen
9 AZR 755/12
Datum
15.10.2013
Rechtsgebiet
Arbeitsrecht
Quelle
Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin‑Brandenburg zurück und verurteilte das Land zur Tragung der Revisionskosten. Die Parteien hatten nach § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Das BAG bestätigte damit das erstinstanzliche Ergebnis ohne zusätzliche Tatsachendarstellung.

Abstrakte Rechtssätze

1

Parteien können gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht vermerkt diesen Verzicht im Urteil.

2

Die unterlegene Partei in einem Revisionsverfahren hat die Kosten der Revision zu tragen, sofern das Rechtsmittel zurückgewiesen wird.

3

Eine Revision ist zurückzuweisen, wenn der Revisionsvortrag keine durchgreifenden Rechtsfehler in der angefochtenen Entscheidung aufzeigt.

4

Das Bundesarbeitsgericht kann durch Tenorentscheidung die Rechtskraft der Entscheidung der Vorinstanz bestätigen, wenn Sachverhalt und Entscheidungsgründe wegen Verzichts nicht erneut dargestellt werden.

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Berlin, 7. Dezember 2011, Az: 56 Ca 10780/11, Urteil

vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 25. Mai 2012, Az: 8 Sa 50/12, Urteil

Tenor

1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2012 - 8 Sa 50/12 - wird zurückgewiesen.

2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstiger Langtext

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

Brühler Krasshöfer Klose Kranzusch M. Lücke

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